Kann ich meinen Hund einfach so mit ins Büro mitnehmen?
Rechtslage zu Hunden im Unternehmen
Den Hundeaugen nachgeben und den geliebten Hund einfach mal kurzerhand morgens mit ins Büro nehmen? Vielleicht keine gute Idee den geliebten Vierbeiner ohne Absprache nach Lust und Laune mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Denn ohne Genehmigung des Vorgesetzten kann dies schnell mal eine Abmahnung mit sich ziehen. Somit kann nur der Arbeitgebende selbst entscheiden, ob und wann der geliebte Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz darf, da auch hier Aspekte rund um Sachschäden oder mangelnde Konzentration nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Andere Kolleg*innen bringen bereits seit längerem den Hund mit in das Unternehmen? Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Arbeitgebende bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keine einzelnen Arbeitnehmenden aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit diesen vergleichbare Beschäftigte behandeln dürfen. Somit kann hier auch das Recht eingefordert werden seinen Vierbeiner ebenfalls mit zur Arbeit zu bringen.
Was bewirkt eine Hundemitnahme?
Freisetzung positiver Energien
Schon einmal vom „Liebeshormon“ Oxytocin und dem „Glückshormon“ Dopamin gehört? Diese Hormone werden beim Streicheln eines Hundes ausgeschüttet und verringern somit das Stressempfinden. Dies kann ganz besonders im Büro von hoher Wichtigkeit sein. Nicht nur der*die Hundebesitzer*in setzt somit positive Energien frei, sondern möglicherweise auch die Kolleg*innen.
Die Hundemitnahme kann nicht nur psychische, sondern auch physische Gesundheitsvorteile mit sich bringen. So kann ein Spaziergang mit dem Hund in der Mittagspause zu mehr Bewegung in der Arbeitswoche führen. Bewegung an der frischen Luft führt nachweislich auch zu einer Verminderung des Herzinfarkt- und Schlaganfallrisikos. Somit profitieren langfristig nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Arbeitgebende von einer Hundemitnahme, da Fehltage und Unzufriedenheiten minimiert und das positive Betriebsklima aktiviert werden kann.
Was sollte ich beachten, wenn ich meinen Hund mit ins Büro mitbringe?
3 Tipps für die Mitnahme eines Hundes
Natürlich gibt es auch einige wichtige Dinge zu beachten, wenn ein Hund mit an den Arbeitsplatz gebracht werden soll. Dabei geben wir gerne einige nützliche Tipps, die auf jeden Fall beachtet werden sollten.
1.Allgemeine Akzeptanz des Hundes
Im Vorfeld sollten natürlich alle Beteiligten gewillt sein, einen oder mehrere Hunde am Arbeitsplatz aufzunehmen. Eine Hundeallergie eines Mitarbeitenden stellt natürlich von vornherein ein Ausschlusskriterium dar. Auch sollten Konflikte im Team nicht durch Unstimmigkeiten aufgrund der Hundemitnahme entstehen. Kommunikation und gegenseitiges Respektieren sollte hier an vorderster Stelle stehen, wenn es darum geht das Haustier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen.
2.Gutes Benehmen des Hundes
Ein andauerndes Knurren, Kläffen oder Bellen des Hundes führt zu keiner entspannten Arbeitsatmosphäre. Der Hund sollte daher als Bürohund geeignet sein und sich dementsprechend ruhig verhalten können. Wie wäre es hier mit einem Hundeführerschein? Dieser bescheinigt, dass der Hundehaltende seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dieser keine Menschen gefährdet.
3.Allgemeine Bedürfnisse des Hundes
Der Bürohund sollte in der Lage sein, sich für einige Zeit alleine beschäftigen zu können und sich zugleich ruhig zu verhalten. Auch sollte sichergestellt werden, dass der Hund Zugang zu einem festen Rückzugsort hat und durch den Alltag im Büro nicht gestresst wird. Auch sollte ihm in Pausen Freilauf z.B. in Parks oder auf freien Flächen gewährt werden. Denn nur ein gesunder und glücklicher Hund im Büro bedeutet auch eine Steigerung des Wohlbefindens und eine Stressminderung der Beschäftigten.