Branchenabhängige Finanzierung der Arbeitskleidung
Müssen Arbeitnehmende die Berufskleidung selber zahlen?
In vielen Branchen gehört das Tragen von spezieller Kleidung zum Standard, denn viele Berufe werden mit speziellen Kleidungsstücken verknüpft: So der weiße Kittel etwa mit dem medizinischen Beruf, der Blaumann Anzug mit dem eines handwerklichen Berufes, Schürzen mit der Gastronomie-Branche oder der gebügelte Anzug mit einem Bürojob.
Dabei wird aber auch von Branche zu Branche unterschieden, ob Arbeitgebende für die Finanzierung aufkommen oder die Kosten von den Arbeitnehmenden selbst getragen werden müssen.
Grundsätzlich müssen zahlreiche Arbeitnehmende ihre Arbeitskleidungs selbst zahlen und zwar genau dann, wenn für jene Arbeit keine spezielle Dienstkleidung vorgeschrieben wurde. Mitarbeiter*innen im Büro tragen Kleidungsstücke, wie Hemden, Blusen, Hosenanzüge, etc., die sie womöglich auch in ihrer Freizeit nutzen oder ohne jedes weitere in der Freizeit tragen können- genau dann müssen diese in der Regel auch selber dafür aufkommen.
In einigen Branchen, wie der Gastronomie oder öffentlichen Diensten wird allerdings eine Dienstkleidung vorgeschrieben. Dazu zählen neben der typischen Handwerksbekleidung auch die Polizei- oder Militäruniformen oder Dienstkleidungen im Einzelhandel- oder Gastronomiebereich. Da sich gerade in diesen Branchen oft das entsprechende Logo oder Erkennungszeichen auf den Kleidungsstücken befindet, werden diese in der Regel von den Arbeitgebenden bezahlt.
Auch Schutzkleidung muss natürlich von den Arbeitgebenden finanziert werden. Hierzu zählen auch Schutzbrillen, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder verschiedene Kittel.
Technische Ausstattung
Müssen Laptop und Co. seitens des Arbeitgebenden gestellt werden?
Unternehmen dürfen grundsätzlich keine Nutzung privater Gegenstände für Arbeitszwecke verlangen. Hier gilt der Grundsatz, das Arbeitsmittel wie Laptops, Monitore, oder Smartphones (wenn diese denn für die Arbeit gebraucht werden) zu stellen sind. Hier können natürlich auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Gerade in Corona Zeiten wurde das Arbeiten von Zuhause teilweise nicht nur ermöglicht sondern von der Regierung auch erwünscht. Wie im betrieblichen Büro muss auch im Home Office das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Besitzen Arbeitnehmende also keinen PC, welchen diese zur Arbeit nutzen können, muss ihnen dieser bereitgestellt werden.